Begriffe der Schutzgebiete kurz erklärt
Landschaftsplanung - Was ist das?
Ein Landschaftsplan ist ein Fachplan des Naturschutzes für die Entwicklung, den Schutz und die Pflege unserer Natur und Landschaft. Als Träger der Landschaftsplanung stellen die Kreise und kreisfreien Städte für ihr Gebiet Landschaftspläne auf. Dabei müssen die Ziele der Raumordnung beachtet werden. Die Pläne werden nach einem umfangreichen Bürgerbeteiligungsverfahren durch den Kreistag als Satzung erlassen.
Der Geltungsbereich eines Landschaftsplanes umfasst den baulichen Außenbereich, das heißt alle Flächen außerhalb von Bebauungsplänen und Satzungen.
Aufbau und Inhalt der Landschaftspläne
In Aufstellung befindliche Landschaftspläne
Rechtskräftige Landschaftspläne
Hier finden Sie hochaufgelöste Darstellungen der Landschaftspläne
Weitere Informationen zum inkasPortals
Landschaftsplan 1 - Vettweiß
Landschaftsplan 2 - Rur- und Indeaue
- Satzungstext (LP II)PDF-Datei3,73 MB
- Strategische Umweltprüfung LP 2PDF-Datei401,81 kB
- Übersichtskarte BlattschnittePDF-Datei4,68 MB
- Entwicklungs- und Festsetzungskarte Blatt 1PDF-Datei2,76 MB
- Entwicklungs- und Festsetzungskarte Blatt 2PDF-Datei4,75 MB
- Entwicklungs- und Festsetzungskarte Blatt 3PDF-Datei4,15 MB
- Entwicklungs- und Festsetzungskarte Blatt 4PDF-Datei3,50 MB
Landschaftsplan 3 - Kreuzau/Nideggen
Landschaftsplan 5 Aldenhoven/Linnich-West
Landschaftsplan 6 - Heimbach
Landschaftsplan 7 - Hürtgenwald
Landschaftsplan 8 - Langerwehe
Landschaftsplan 11 Titz/Jülich-Ost
Ordnungsbehördliche Verordnungen
Erholungs- und Freizeitnutzung
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Umweltamt
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Ansprechpartner
Herr Lothar Gerhards
Sachbearbeitung
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