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Kreis Düren

Aus unserer Reihe zum Thema Tierschutz: Wann muss mein Hund an die Leine?

Hunde brauchen Bewegung und auch den regelmäßigen Spaziergang. Aber wann muss angeleint werden und wann darf der Vierbeine frei laufen?

Aktiver Naturschutz

Das ist in jedem Bundesland individuell festgelegt. In Nordrhein-Westfalen ist dies im Landeshundegesetz geregelt und kann bei Verstößen mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Generell gilt eine Leinenpflicht außerhalb des eigenen umzäunten Grundstücks auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in Ortschaften. Auch im Wald ist eine Leine sinnvoll und empfehlenswert, denn ein Hund, der im Wald Wild jagt, darf vom Jäger erschossen werden. Auch besteht immer die Gefahr, dass sich der Hund bei Wildkadavern, die er aufspürt, mit Staupe oder anderen Infektionskrankheiten ansteckt.

Davon abgesehen ist es auch aktiver Naturschutz, seinen Hund davon abzuhalten, im Wald Tiere, auch vor allem Jungtiere, aufzuscheuchen, wie auch wir als Hundehalter unseren Naturschutzbeitrag leisten können, indem wir auf befestigten Wegen bleiben.

Bei Anregungen und Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: tierschutzkreis-duerende.

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