Informationen zu den Änderungen ab Januar 2025
Hier informieren wir Sie über alles Wichtige, was sich ab Januar 2025 bei den Leistungen des Jobcenters für Sie ändert.
Außerdem geht es um die Öffnungszeiten während der Feiertage und geänderte Preise für das Mobilticket und DeutschlandTicket Sozial.
Anpassung der Nichtprüfungsgrenzen für Bruttokaltmiete
Bei der Bestimmung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft orientiert sich der Kreis Düren an den Empfehlungen eines "Schlüssigen Konzeptes". Das Schlüssige Konzept wurde im Jahr 2024 auf Grundlage einer Mietpreisvollerhebung neu erstellt. Das Gutachten und die sich daraus ergebenden Richtwerte ab dem 01.01.2025 finden Sie hier:
Mindestlohn und Minijobgrenze steigen
Der Mindestlohn wird ab Januar von 12,41 € auf 12,82 € erhöht. Dadurch ändern sich auch die Regeln für Minijobs.
Menschen mit einem Minijob dürfen ab Januar bis zu 556,00 € im Monat verdienen. Vorher waren es 538,00 €.
Regelbedarfe ab 01.01.2025 unverändert
Die Regelbedarfe werden 2025 nicht erhöht und bleiben gleich. Das hat der Gesetzgeber entschieden. Jedes Jahr wird die Höhe des Regelbedarfs überprüft.
Mehr dazu finden Sie unter folgendem Link auf die Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Preis für Mobilticket erhöht sich ab Januar auf 30,50 €
Sollten Sie ein Mobilticket haben, müssen Sie hierfür im neuen Jahr 30,50 € monatlich zahlen.
Wenn Sie sich bis zum 05.12.2024 nicht bei uns melden, gehen wir davon aus, dass Sie das Mobilticket auch zu dem Preis in Höhe von 30,50 € weiter nutzen möchten. Wir zahlen den erhöhten Ticketpreis, wie gewohnt, aus ihren Sozialleistungen direkt an das Verkehrsunternehmen.
DeutschlandTicket Sozial zum Preis von 48,00 € monatlich erhältlich
Anstatt des Mobiltickets können Sie auch das bundesweit nutzbare Deutschlandticket als Sozialticket im Abonnement erhalten. Dieses kostet ab Januar 48,00 € im Monat.
Da die Erhöhung der Ticketpreise nicht von der job-com entschieden wurde, können Sie dagegen keinen Widerspruch einlegen.
Weitere Änderungen möglich
Es sind noch weitere Änderungen bei der Höhe des Kindergeldes, des Sofortschlags für Kinder im Bürgergeldbezug zwischen 15 und 25 Jahren sowie beim Unterhaltsvorschuss möglich, aber noch nicht beschlossen.
Jobcenter vom 24. Dezember 2024 bis 01. Januar 2025 geschlossen
Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die job-com zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen ist. Unsere Online-Dienste stehen Ihnen in dieser Zeit selbstverständlich uneingeschränkt zur Verfügung, so dass Sie sich auch an diesen Tagen mit Ihrem Anliegen an uns wenden können.
Ab dem 02. Januar 2025 stehen wir Ihnen auch persönlich zu den gewohnten Servicezeiten wieder zur Verfügung.
Sollte Ihnen Bürgergeld nur bis Ende des Jahres gewährt worden sein und Sie benötigen auch im neuen Jahr weiter unsere Unterstützung, stellen Sie bitte so schnell wie möglich einen Weitergewährungsantrag.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie schon jetzt frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!